Offenlegung
EU-Transparenzverordnung
Nachhaltigkeitsrisiken in der Beratung
Bei der Zusammenstellung der für Kunden auswählbaren Produkte werden neben Sicherheits- und Ertragsorientierung auch Nachhaltigkeitsrisiken aus Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung berücksichtigt. Die individuelle Produktauswahl richtet sich nach Kundenbedarf, Risikoneigung, Risikotragfähigkeit, Renditeerwartung und Nachhaltigkeitspräferenzen.
Nachhaltigkeitsrisiken können sich auf den Wert, die Rendite oder die langfristige Stabilität eines Finanz- oder Versicherungsanlageprodukts auswirken. Sie werden deshalb in der Beratung dort einbezogen, wo die jeweiligen Produktinformationen und Kundenvorgaben eine sinnvolle Bewertung zulassen.
Vergütungspolitik
Die Vergütungspolitik ist darauf ausgerichtet, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln. Durch die Vergütung sollen keine Anreize entstehen, ein Produkt zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden weniger entspricht.
Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken verändert die Vergütung nicht in einer Weise, die zu einer nicht sachgerechten Produktempfehlung führen soll. Empfehlungen richten sich nach Bedarf, Risikoprofil, Anlageziel und den verfügbaren Produktinformationen.
Einbeziehung in die Produktauswahl
Bei Versicherungsanlage- und Altersvorsorgeprodukten können Informationen der Produktanbieter zu Nachhaltigkeitsmerkmalen, Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden. Die Aussagekraft dieser Informationen hängt von der Datenlage und den Angaben der jeweiligen Anbieter ab.
Individuelle Kundenpräferenzen
Wenn Kundinnen und Kunden besondere Nachhaltigkeitspräferenzen haben, werden diese im Rahmen der Beratung aufgenommen und bei der Auswahl geeigneter Lösungen berücksichtigt. Soweit die Datenlage einzelner Anbieter eingeschränkt ist, wird dies in der Beratung transparent eingeordnet.